Kleine und mittlere Kommunen
Verwaltungen, in denen IT-Fragen häufig „nebenbei“ bearbeitet werden und keine eigene Stabsstelle für Digitalisierung oder IT-Steuerung vorhanden ist.
Einordnung kommunaler IT-Betriebsmodelle
Sachlich und neutral eingeordnet – verständlich für Verwaltungsspitze und Gremien. Ohne Produktverkauf und ohne Anbieterbindung.
Einordnung
Cloud, externe Rechenzentren und neue Betriebsmodelle werden häufig als nahezu alternativlos dargestellt. Gerade kleine Kommunen ohne eigene IT-Abteilung stehen dadurch unter erheblichem Entscheidungsdruck.
In vielen kleinen Kommunen entsteht dabei das Gefühl, von einem einzelnen Anbieter abhängig zu sein – insbesondere dann, wenn Fachverfahren, Serverbetrieb und Betreuung aus einer Hand erfolgen. Häufig besteht Unsicherheit darüber, welche Teile tatsächlich gebunden sind und wo realistische Alternativen bestehen.
Diese Seite bündelt Informationen und Erfahrungen aus der kommunalen Praxis, damit Entscheidungen zum IT-Betrieb nachvollziehbar und gut begründet getroffen werden können.
Welche Aufgaben im IT-Betrieb tatsächlich ausgelagert werden können oder müssen und welche sinnvoll bei der Kommune verbleiben.
Welche fachliche, organisatorische und rechtliche Verantwortung auch bei externer Vergabe weiterhin bei der Kommune liegt.
Welche unterschiedlichen Betriebsmodelle im kommunalen Kontext praktisch umsetzbar sind und wie sie sachlich verglichen werden können.
Zielgruppe
Angesprochen sind Personen, die kommunale IT-Entscheidungen verantworten oder vorbereiten und eine verständliche Einordnung ohne Fachjargon benötigen.
Verwaltungen, in denen IT-Fragen häufig „nebenbei“ bearbeitet werden und keine eigene Stabsstelle für Digitalisierung oder IT-Steuerung vorhanden ist.
Kommunen, die auf externe Dienstleister, kommunale Rechenzentren oder einzelne Ansprechpersonen angewiesen sind und ihre Rolle dabei klarer bestimmen möchten.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Kämmererinnen und Kämmerer sowie Geschäfts- und Amtsleitungen, die belastbare Entscheidungsgrundlagen für IT- und Cloud-Themen benötigen.
Angebot
Kommunen stehen zunehmend vor Entscheidungen zur Organisation ihres IT-Betriebs. Dabei geht es häufig weniger um Technik, sondern um Verantwortung, Kosten, Zuständigkeiten und langfristige Bindungen.
Ziel der Unterstützung ist es, diese Entscheidungen sachlich einzuordnen und eine belastbare Grundlage für Verwaltungsspitze und Gremien zu schaffen.
Die Unterstützung kann sowohl eine übergeordnete Betrachtung der IT-Struktur als auch einzelne, klar abgegrenzte Themen umfassen. Es besteht keine Verpflichtung zu einer vollständigen Umstellung oder zu bestimmten Betriebsmodellen.
Die Unterstützung erfolgt in einem klar abgegrenzten Rahmen. Ausgangspunkt ist in der Regel ein gemeinsames Gespräch, in dem die aktuelle Situation der Kommune grob eingeordnet wird.
Darauf aufbauend werden realistische Handlungsrichtungen aufgezeigt und deren Auswirkungen auf Organisation, Kosten und Zuständigkeiten verständlich dargestellt.
Es werden keine Detailanalysen oder technischen Gutachten erstellt, sondern eine kompakte Entscheidungsgrundlage.
Ergebnis ist eine nachvollziehbare, verwaltungsnahe Entscheidungsgrundlage, die:
FAQ
Hier finden Sie typische Fragen kleiner Verwaltungen ohne eigene IT-Abteilung – kurz, verständlich und ohne Technikjargon.
Im kommunalen Kontext bedeutet „Cloud" meist: Server und Betrieb stehen nicht mehr im Rathaus, sondern in einem externen Rechenzentrum. Entscheidend ist nicht das Schlagwort, sondern eine verständliche Einordnung der Zuständigkeiten, des Datenstandorts und der grundsätzlichen Betriebsorganisation.
Nein, nicht automatisch. Häufig gibt es mehrere Betriebsmodelle (lokal, extern betrieben, Rechenzentrum, hybride Varianten). Wichtig ist, welche Anforderungen das Fachverfahren stellt und welche organisatorischen und finanziellen Folgen die Betriebsform hat.
Oft ja. Ein Fachverfahren ist die Anwendung – der Serverbetrieb ist die technische Betriebsleistung (Hosting, Updates, Backups, Monitoring). In vielen Fällen lässt sich die Betriebsleistung unabhängig vom Hersteller organisieren. Ob und in welchem Umfang das sinnvoll möglich ist, hängt von bestehenden Verträgen, Schnittstellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ab.
Ja – sofern Verträge und Rollen sauber geregelt sind. Wichtig sind klare Zuständigkeiten, geregelte Zugriffe, Verschlüsselung, Lösch- und Aufbewahrungskonzepte, Backup/Restore-Verfahren sowie ein klarer Ausstiegs- und Rückführungsplan (Datenexport).
Die Kommune bleibt fachlich verantwortlich (z. B. Datenschutz, Organisation, Rechtekonzepte). Der externe Dienstleister übernimmt definierte technische Aufgaben. Entscheidend ist eine saubere Aufgaben- und Verantwortungsmatrix im Vertrag: Betrieb, Support, Updates, Sicherheit, Notfälle, Dokumentation.
Nicht zwingend. Beim Eigenbetrieb werden Kosten oft unterschätzt (Ersatzhardware, Ausfälle, Updates, Backup, Vertretung, Zeitaufwand). Externer Betrieb kann planbare laufende Kosten erzeugen, gleichzeitig aber Aufwand und Risiken reduzieren. Sinnvoll ist eine Betrachtung über mehrere Jahre.
Nein. Gerade für kleine Kommunen ist ein externes Betriebsmodell häufig sinnvoll, weil Verfügbarkeit, Updates und Sicherheit professionell abgebildet werden können. Die Kommune braucht trotzdem einen klaren internen Ansprechpartner und definierte Abläufe (z. B. bei Störungen oder Berechtigungen).
IT-Betriebsleistungen sind regelmäßig vergaberelevant. Wichtig sind ein sauberer Leistungsumfang, eine realistische Kostenbetrachtung (laufende Kosten) und eine passende Verfahrenswahl. Kleine Kommunen profitieren von klar abgegrenzten Leistungspaketen, die vergabe- und haushaltsrechtlich gut begründbar sind.
Wichtige Hebel sind: klare Datenexportrechte, dokumentierte Schnittstellen, definierte Kündigungs- und Übergaberegeln, Eigentum an Daten und Konfigurationen, sowie ein Betriebsmodell, das Wechseloptionen realistisch offen hält.
In der Regel beginnt die Einordnung mit einem gemeinsamen, überschaubaren Gespräch (ca. 60 Minuten), in dem die Ausgangslage der Kommune grob beschrieben wird. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Detailanalysen, sondern um eine sachliche Einordnung der Situation.
Auf dieser Grundlage werden realistische Handlungsrichtungen aufgezeigt und deren grundsätzliche Auswirkungen verständlich erläutert.
Das Ergebnis ist eine kompakte Entscheidungsgrundlage, die ohne großen internen Aufwand genutzt werden kann und sich für Verwaltungsspitze und Gremien eignet.
Der Zeitrahmen beträgt in der Regel 3-4 Wochen von Auftragserteilung bis zum vorliegen der fertigen Entscheidungsgrundlage.
Nein. Häufig geht es um einzelne Teilbereiche oder konkrete Fragestellungen. Eine vollständige Umstellung ist weder immer notwendig noch immer sinnvoll. Unterstützung kann auch punktuell erfolgen – etwa zur Einordnung eines bestehenden Betriebsmodells oder einzelner technischer Bausteine.
Ja. Viele Fragestellungen lassen sich getrennt von einer Grundsatzentscheidung betrachten. Häufig ist es sinnvoll, einzelne Bausteine unabhängig einzuordnen, ohne den gesamten IT-Betrieb neu auszurichten.
Das können z. B. digitale Terminbuchungssysteme, der Betrieb der kommunalen Website, einzelne Server oder Datensicherungen sowie interne Anwendungen sein. Auch kleinere Digitalisierungsmaßnahmen können sinnvoll sein, ohne ein umfassendes Projekt auszulösen.
Nein. Häufig geht es um die Einordnung bestehender Lösungen oder um Ergänzungen. Ziel ist nicht der Austausch funktionierender Systeme, sondern eine bessere organisatorische und technische Einordnung.
Gerade bei kleineren Kommunen ist es oft hilfreich, einzelne Fragen frühzeitig zu klären. Das kann helfen, spätere Abhängigkeiten oder Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Wenn Sie vor einer konkreten Entscheidung stehen, ist häufig ein kurzer Abgleich der Ausgangslage ausreichend, um Handlungsoptionen transparent zu machen.
Über mich
Die Inhalte dieser Seite basieren auf praktischer Erfahrung aus der kommunalen Verwaltung sowie aus der konkreten Umsetzung und Begleitung von Digitalisierungs- und IT-Projekten.
Dazu zählen unter anderem die Einführung und der Betrieb digitaler Fachanwendungen, die Umsetzung volldigitaler Verwaltungsprozesse sowie der organisatorische und technische Betrieb kommunaler IT-Infrastruktur.
Erfahrungen bestehen insbesondere in Bereichen wie der Digitalisierung der kommunalen Kasse, der Einführung digitaler Terminbuchungssysteme, dem Betrieb und der Pflege kommunaler Websites, der Einführung und Administration mobiler Endgeräte (z. B. in Kindertageseinrichtungen) sowie der Entwicklung und dem Betrieb eigener Fachanwendungen für kommunale Anforderungen.
Die Projekte wurden dabei nicht nur konzeptionell begleitet, sondern vielfach eigenständig umgesetzt und im laufenden Betrieb verantwortet.
Die Perspektive ist dabei stets die der Kommune: mit Verantwortung für Organisation, Haushalt, Datenschutz, Vergabe und den laufenden Verwaltungsbetrieb.
Ziel ist es, technische Fragestellungen so einzuordnen, dass sie für Verwaltungsspitze und Gremien verständlich, nachvollziehbar und entscheidungsfähig werden.
Kontakt
Wenn Sie vor einer Entscheidung zum IT-Betrieb stehen oder eine sachliche Einordnung wünschen, können Sie unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Die Kontaktaufnahme dient ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Die Angaben werden nur so lange gespeichert, wie es für die Beantwortung erforderlich ist.