Die EUDI-Wallet kommt – was Kommunen jetzt über die digitale Identität wissen sollten
Digitale Verwaltungsleistungen haben bislang häufig ein grundlegendes Problem: Ein Antrag kann online ausgefüllt werden – die sichere Feststellung der Identität oder die Vorlage notwendiger Nachweise führt aber weiterhin zu zusätzlichen Schritten.
Mit der European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet, soll sich genau das grundlegend verändern.
Bis Ende 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern mindestens eine europäische digitale Identitäts-Wallet zur Verfügung stellen. Deutschland arbeitet bereits an der staatlichen Umsetzung und erprobt die Verbindung mit bestehenden Verwaltungsdiensten.
Für Kommunen bedeutet die EUDI-Wallet nicht einfach eine neue App – sondern eine neue Infrastruktur für digitale Identität und digitale Nachweise.
1. Was ist die EUDI-Wallet überhaupt?
Vereinfacht gesagt ist die EUDI-Wallet eine digitale Brieftasche auf dem Smartphone.
Sie soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Identität digital nachzuweisen und unterschiedliche digitale Nachweise sicher zu verwalten.
Dazu können perspektivisch beispielsweise gehören:
- Identitätsdaten
- digitale Führerscheindaten
- Meldebescheinigungen
- Bildungsnachweise
- weitere behördliche Nachweise
Entscheidend ist dabei: Nutzerinnen und Nutzer sollen selbst kontrollieren können, welche Informationen sie gegenüber einem Dienst offenlegen.
Statt für jeden digitalen Prozess ein separates Konto oder Identifizierungsverfahren zu verwenden, entsteht damit eine europaweit nutzbare digitale Identität.
2. Warum ist das für Kommunen relevant?
Ein erheblicher Teil staatlicher Verwaltungsleistungen wird auf kommunaler Ebene vollzogen.
Bürgerinnen und Bürger beantragen dort beispielsweise:
- Meldeleistungen
- Bewohnerparkausweise
- Erlaubnisse
- Sozialleistungen
- kommunale Vergünstigungen
- unterschiedlichste Bescheinigungen
Viele dieser Verfahren benötigen eine eindeutige Identifizierung oder zusätzliche Nachweise.
Genau an dieser Stelle kann die EUDI-Wallet künftig Teil des Verwaltungsprozesses werden.
Die Kommune muss dann nicht zwingend selbst eine Identitätsinfrastruktur entwickeln. Sie muss aber sicherstellen, dass ihre digitalen Verwaltungsleistungen die vorgesehenen Identitäts- und Nachweiswege tatsächlich unterstützen.
Praktischer Gegenvorschlag: Bereits heute erfassen, welche kommunalen Onlineverfahren eine Identifizierung oder die Vorlage amtlicher Nachweise benötigen.
3. Die Wallet kann mehr als nur „digitaler Personalausweis“
Die EUDI-Wallet ausschließlich als digitalen Ersatz für das Vorzeigen eines Personalausweises zu verstehen, greift zu kurz.
Interessant wird das Konzept insbesondere durch digitale Nachweise.
Heute sieht ein Verwaltungsprozess häufig so aus:
- Die Verwaltung benötigt einen bestimmten Nachweis.
- Der Bürger beschafft diesen bei einer anderen Stelle.
- Der Nachweis wird gespeichert oder ausgedruckt.
- Er wird anschließend bei der zuständigen Behörde erneut eingereicht.
Künftig können geeignete Nachweise digital ausgestellt, in der Wallet verwaltet und gezielt gegenüber anderen Stellen verwendet werden.
Damit verändert sich die Rolle des Bürgers als bisherige „Schnittstelle“ zwischen verschiedenen Behörden.
4. Auch Kommunen können Herausgeber digitaler Nachweise werden
Kommunen werden künftig nicht nur Empfänger digitaler Identitätsinformationen sein.
Je nach Verwaltungsleistung können sie selbst digitale Nachweise ausstellen.
Erste deutsche Erprobungen zeigen genau diese Richtung: Kommunale Nachweise werden so vorbereitet, dass sie perspektivisch in einer Wallet genutzt und sowohl online als auch vor Ort vorgezeigt werden können.
Damit eröffnet sich eine interessante Perspektive:
Die Verwaltung stellt nicht nur einen Bescheid als PDF aus, sondern einen maschinenlesbaren, überprüfbaren digitalen Nachweis.
Das kann Verwaltungsprozesse langfristig erheblich verändern.
5. BundID und EUDI-Wallet müssen nicht gegeneinander stehen
Für Kommunen stellt sich schnell die Frage, ob bestehende Anbindungen an BundID oder andere Basisdienste mit der Einführung der EUDI-Wallet erneut verändert werden müssen.
Der aktuelle deutsche Ansatz zielt gerade darauf ab, vorhandene Infrastruktur weiterzuverwenden.
Die BundID soll dabei eine wichtige Verbindung zwischen Verwaltungsleistungen und der EUDI-Wallet bilden.
Für Kommunen wäre das besonders relevant, weil dadurch nicht jeder einzelne Onlinedienst eine vollständig eigene Wallet-Integration entwickeln müsste.
Praktischer Gegenvorschlag: Bestehende BundID-Anbindungen nicht isoliert betrachten, sondern als möglichen Bestandteil der zukünftigen Identitätsarchitektur.
6. Die EUDI-Wallet verändert die Anforderungen an neue Onlineverfahren
Wer heute ein neues kommunales Onlineverfahren beschafft oder entwickelt, sollte nicht mehr ausschließlich fragen:
„Kann man den Antrag online ausfüllen?“
Zusätzlich werden andere Fragen wichtig:
- Wie erfolgt die Identifizierung?
- Welches Vertrauensniveau ist erforderlich?
- Können digitale Nachweise verarbeitet werden?
- Kann die Lösung zentrale Identitätsdienste anbinden?
- Ist die Architektur für zukünftige Wallet-Nutzung vorbereitet?
Gerade bei langfristig eingesetzten Fachverfahren sollte diese Entwicklung bereits heute berücksichtigt werden.
Praktischer Gegenvorschlag: Bei Neuvergaben Anforderungen an digitale Identitäten und interoperable Schnittstellen ausdrücklich berücksichtigen.
7. Kommunen müssen nicht selbst Wallet-Spezialisten werden
Die neue Infrastruktur wirkt technisch zunächst komplex. Daraus sollte jedoch nicht der Schluss entstehen, jede Kommune müsse eigenes tiefes EUDI-Know-how aufbauen.
Sinnvoller ist eine andere Rollenverteilung:
- Bund und Länder stellen zentrale Infrastruktur bereit.
- Softwareanbieter integrieren notwendige Schnittstellen.
- Kommunen kennen ihre fachlichen Verfahren und Anforderungen.
Die entscheidende kommunale Aufgabe besteht deshalb weniger in der technischen Entwicklung als in der Vorbereitung der eigenen Prozesse.
Ein pragmatischer Ansatz: Nicht auf die fertige Wallet warten
Kommunen müssen heute noch keine eigenen Wallet-Projekte starten. Sie können sich jedoch bereits mit wenigen Schritten vorbereiten.
Sinnvoll ist insbesondere eine Übersicht:
- Welche Onlineverfahren existieren?
- Wo ist eine sichere Identifizierung erforderlich?
- Welche Nachweise werden regelmäßig angefordert?
- Welche Verfahren sind bereits an BundID angebunden?
- Welche Fachverfahren werden in den nächsten Jahren neu beschafft?
Damit entsteht eine gute Grundlage, um spätere zentrale Lösungen schnell nachnutzen zu können.
Fazit
Die EUDI-Wallet ist mehr als ein neuer digitaler Ausweis. Sie kann zu einer zentralen Infrastruktur für Identität und digitale Nachweise in Europa werden.
Für Kommunen liegt die Herausforderung deshalb nicht darin, selbst eine Wallet zu entwickeln. Sie müssen vielmehr sicherstellen, dass ihre Verwaltungsprozesse und eingesetzten Systeme mit dieser neuen Infrastruktur umgehen können.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
„Wann kommt die EUDI-Wallet?“
Sondern:
„Sind unsere digitalen Verwaltungsleistungen darauf vorbereitet, wenn Bürgerinnen und Bürger sie verwenden wollen?“
Wer diese Frage frühzeitig betrachtet, kann die neue digitale Identität als Chance nutzen – statt Ende 2026 unter Zeitdruck auf neue Anforderungen reagieren zu müssen.